Mir ist einer in die Karre gefahren...

Austausch alltäglicher Sorgen oder Freuden

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bellami1983

Mir ist einer in die Karre gefahren...

Beitrag von bellami1983 »

...ich war gerade auf dem Balkon eine rauchen, da stehen doch zwei an meinem Auto und kucken. Fand ich ja sehr interessant, was die da an meinem Auto verloren hatten.
Auf einmal rufen die und fragen, wem das Auto gehöre. Mir persönlich sag ich und ging runter.
Die Türe hat er eingefahren, weil er mein Auto nicht gesehen hat. Ok, sein Bier, aber ich bin etwas unsicher, was ich jetzt machen soll. Die Polizei haben wir jetzt nicht gerufen, er will das selbst zahlen, um nicht hochgestuft zu werden.
Stelle mir jetzt die Frage, was ist mit der Beweislast? Angenommen der zahlt das nicht und streitet alles ab? MUSS man die Polizei rufen? Blechschaden, nichts weiter passiert, aber inwieweit und wie stark sehe ich erst morgen, denn es ist schon arg dunkel.

Was denkt ihr? Kennt sich jemand damit aus? Polizei jetzt noch rufen?

LG Isabell
sarah

Beitrag von sarah »

hallo isa,

hast du denn das kennzeichen, namen und versicherungsdaten? wenn ihr das alles ausgetauscht habt ist ja gut. denn, wenn der sich nicht meldet, kannst du dich direkt an seine versicherung wenden, bekommt man glaube ich, die info übers straßenverkehrsamt bzw. anmeldebehörde.

wenn er sich nicht meldet, würde ich ihn anzeigen. dann geht es ja auch seinen gang.

kannst du denn noch fahren mit deinem auto, du arme?

glg, sarah
Patricia

Beitrag von Patricia »

Hmm.. ich hätte mir von ihm die Schuld unterschreiben lassen! Jetzt würde ich erst mal mit Absprache mit ihm in eine Werkstadt fahren, sagen dass ich das dort reparieren lassen möchte (musst Du ja dann nich) und einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Das Beste wäre natürlich wenn Du die Werkstadt kennst. In der Regel machen die das dann umsonst.

Ist ja schon mal gut dass er nicht einfach weiter gefahren ist. Ich nehme an Du hast Namen, Adresse und Nummernschild. So kann er eigentlich nicht mehr raus weil das ja auch noch im Nachhinein bewiesen werden kann dass er Dir reingefahren ist.

Das wird schon, nur Ruhe bewahren. Ruf ihn doch heute noch mal an und klär mit ihm das weitere Vorgehen.

P.S. Du kannst Dich auch über das Kennzeichen direkt an seine Versicherung wenden, Du hast einen Direktanspruch!! Das ist bei Gefährdungshaftung (Auto) so. Er kann dann die Kosten bei seiner Versicherung zurück zahlen und wird auch so nicht hochgestuft. Muss nur innerhalb von 6 monaten erfolgen.

Wenn Du weitere Fragen zu dem Thema Direktanspruch hast meld Dich bei mir, ich kenne mich da gut aus. Hab mal fast 10 Jahre in der Brachne gearbeitet.

LG

Patricia
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