krankenkasse, arbeitsamt, sozialamt?? HILFE!

Austausch persönlicher Erfahrung mit der Depression/Psychose vor und nach der Geburt

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leonidensucherin

krankenkasse, arbeitsamt, sozialamt?? HILFE!

Beitrag von leonidensucherin »

hallo, meine Situation ist langsam echt überfordernd...
Ich habe einen befristeten Vertrag bis 28 februar.
der Mutterschutz läuft bis 3.März-verlängert wegn zu früh geboren. an sich wäre er zum 20. Febrauar ausgelaufen.
am 1 März HÄTTE ICH eine neue arbeit anfangen sollen, geht ja nun leider gar nicht, ich brauch ja schon zum anziehen ein paar Stunden Vorlaufzeit.
jetzt bin ich im Mutterschutz und über den Mutterschutz hinaus krankgeschrieben, bis 9 März- kann meine neue arbeit nicht antreten, bekomme also kein Geld UND bin nicht sozialversichert....
Habe gestern mit zig Leuten von Ämtern und behörden telefoniert und ungefähr 300 verschiedene Auskünfte bekommen, aber alle mit dem Tenor, dass sie sich auch nicht auskennen- bin wohl ein Sonderfall??
Kennt sich da jemand aus von Euch?
Dankeschön im Voraus
Sas

Beitrag von Sas »

Hallo, ich kann Dir eigentlich nur dringend raten zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Hast Du den Arbeitsvertrag für die neue Stelle schon unterschrieben und der neue Arbeitgeber auch? Ich denke, dann müßte Dir Dein neuer Arbeitgeber erstmal die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten und dann bekämst Du Krankengeld. Ich bin aber keine Juristin und will Dir keinen Unsinn einreden.
Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, bei mir war diese Geschicht auch kompliziert. Ich hatte nach dem Mutterschutz Elternzeit beantragt, bin aber auch noch vor Beginn der Elternzeit erkrankt. Da ich außerdem schon vor dem Mutterschutz Krankengeld bekommen hatte und es zwischen beiden Krankheiten eine Verbindung gab hatte ich trotz Elternzeit Anspruch, weiterhin Krankengeld zu bekommen, weil ich noch kein Erziehungsgeld beantragt hatte (gottseidank). Aber glaub mir, ich brauchte einen Anwalt und der hat das nach 3 Monaten durchgekriegt. Ich bekam das Geld zwar rückwirkend vollständig ausbezahlt, aber trotzdem.... Ich war also auch die Ausnahme der Ausnahmen und keiner hat was kapiert. Das bei Dir klingt genauso kompliziert. Selbst wenn Du es irgendwie schaffst, da durchzublicken, brauchst Du denke ich schon einen Anwalt, der den entsprechenden Leuten was saftiges schreibt.

Liebe Grüße, Saskia
Mara

Beitrag von Mara »

Liebe Leonidensucherin,
die Angaben in Deinem Text sind nicht ausreichend, um eine richtige kompetente Antwort zu geben.
Aber erstens denke ich, muss - wie schon geschrieben - der Arbeitgeber ran, bei dem Du ab dem 1.3. arbeiten solltest. Vorausgesetzt es gibt einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. das wäre sicherlich das Beste. Dann zahlt erst der Arbeitgeber und dann die Krankenkasse.
Evtl. muss die Krankenkasse auch so zahlen zahlen. Das weiß ich nicht genau. Aber eigentlich kriegen Versicherte 78 Wochen Krankengeld. Schwieriger kann die Prüfung sein, ob Du noch in der KV versichert bist, wenn der neue Vertrag noch nicht zu Stande kam. Eigentlich während eines Arbeitsverhältnisses, aber wenn das alte Arbeitsverhältnis befristet war, dann kann es sein, dass Du dann nicht mehr über diese Schiene pflichtversichert bist, dann hast Du nur nach Ansprüche für einen Monat nach Ende des Arbeitsvertrages.
Das Arbeitsamt zahlt in der Regel nur, wenn Du mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten kannst. Wenn das nicht geht, zahlt das Arbeitsamt nicht, es sei denn unter bestimmten Umständen, wenn Du sagst und es sich auch irgendwie belegen läßt, dass Du sicherlich länger (am besten deutlich mehr als 6 Monate) nicht arbeiten kannst und einen Rentenantrag stellst. Erwerbsunfähigkeitsrenten werden eh nur befristet gezahlt. Ob Du erwerbsunfähig bist, prüft der Rentenversicherungsträger. Wenn ja, kannst Du, wenn Du lange genug eingezahlt hast, eine befristete Rente kriegen.
Ach ja, das Arbeitsamt zahlt auch nur, wenn Du lange genug Beiträge gezahlt hast (=Anwartschaft).
Solltest Du die Anwartschaft nicht erfüllt haben, aber arbeiten können, dann kannst Du Hartz IV beantragen.
Wenn Du gar nicht arbeiten kannst, aber nicht lange genug in die Rente eingezahlt hast, kannst Du Sozialhilfe kriegen.
Das Sozialversicherungssystem ist kompliziert. Wenn Du Dich von einem Anwalt beraten läßt, dann achte darauf, dass er auch Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht ist.
Es gibt in einigen Städten auch öffentliche Beratungsstellen (zB in Hamburg). Wenn Du in einer Gewerkschaft bist (Sozialverband oder DGB) beraten die Dich auch.
Wenn nichts mehr geht und Du gar nicht aus dem haus kommst, dann schreibe an alle Stellen einen Brief und beantrage erst mal die Leistung. Normaler Weise muss man persönlich hingehen. Aber diese Ämter müssen auf einen Antrag reagieren. Und sie sind verpflichtet, Dich zu beraten.
Viel Glück!
Mara

Beitrag von Mara »

Ah so, noch was.
Wenn das Geld knapp wird, kannst Du erst mal zur ARGE und (!) zum Sozialamt gehen und einen Antrag auf Leistungen stellen. Eine dieser Stellen muss dann erst mal zahlen bis klar ist, wer langfristig zahlen muss.
Stelle die Anträge am besten Morgen und persönlich. Wenn sie abgelehnt werden, kannst Du sofort zum Sozialgericht gehen und einen sogenannten Eilantrag (also 2 Anträge 1x gegen die ARGE und 1x gegen das Sozialamt) stellen, damit eine dieser Stellen ab dem 1.3. zahlt. Das Verfahren vor dem Sozialgericht kostet nichts. Du kannst auch Prozesskostenhilfe beantragen und bekommst wahrscheinlich dann einen Anwalt gestellt. Der kann Dir dann helfen.
Hast Du konkrete Fragen? Ich kann versuchen sie zu beantworten.
Mara
leonidensucherin

vielen Dank Ihr lieben!!!

Beitrag von leonidensucherin »

vielen vielen dank für all die Mühe, die Ihr Euch gemacht habt!

Also, jetzt die Auflösung des großen Verwirrrätsels..
( man muss nur 30 mal bei den Behörden anrufen und bekommt danan beim 30en Mal jemand an die Strippe, der sich auskennt...)

wenn man IM LAUFENDEN Arbeitsverhältnis krankgeschrieben wurde, hat man Anrecht auf Krankengeld, egal, ob das AV endet oder nicht.

Die potentiell neue Stelle ( es wurde nämlich KEIN AV unterschrieben, ich bin da ein Schaf) zählt nicht.

Sozialversicherungen werden vom Krankengeld gezahlt bzw. von der KK übernommen.

Beim Arbeitsamt muss man sich spätestens am ersten Tag der Genesung melden.

Hoffe, dass das irgendwann mal jemanden hilft, und diejenige sich den Behördenjungel erspart.

Ach ja, der Mutterschutz beeinflusst das nicht. es wird nur erst Mutterschutzgeld gezahlt, dann Krankengeld.
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