Seite 1 von 1
Hartz 4 und einige Fragen dazu...
Verfasst: 10:04:2008 14:10
von bellami1983
..hallo Mädels,
ehe ich hier meine Frage stelle, gibt es hier Mädels, welche sich mit Hartz 4 auskennen? Bin durch die Schwangerschaft damals und die Erziehungszeit da reingerutscht und kenne mich trotzdem mit dem Thema arg wenig aus.
Hat hier jemand Ahnung davon? Hätte zwei große Fragen zum Thema Erziehungszeit und Umzug.
LG Bella
Verfasst: 10:04:2008 17:44
von ankeline
Hallo Bella ich bekomme schon lange Hatz 4 was hast Du denn für Fragen vielleicht kann ich Dir helfen, ansonsten kannst Du Dich auch an Deinen persönlichen Berater/ in auf dem Amt wenden. Aber stell erst mal Deine Frage/n, helfe Dir gern weiter wenn ich kann.
Verfasst: 10:04:2008 18:32
von bellami1983
Hallo Ankeline,
danke für deine Antwort!
Also, ich versuche einmal meine Anliegen zu schildern ok?
Habe heute einen Brief vom Amt bekommen, dass ich mich bei einem Rechtsanwalt in Teilzeit bewerben soll. Soweit so gut. Aber ich dachte eigentlich, dass ich einen Anspruch auf 3 Jahre Erziehungszeit habe, nicht noch nicht mal zwei. Ben wird Ende April gerade mal 2 Jahre alt und ich wollte nicht arbeiten gehen, ehe er in Richtung fast 3 Jahre ist. Nun bin ich etwas bzw. sehr verwirrt, was die Nachkommenspflicht des Vermittlungsvorschlages betrifft. Wie kann das sein, dass ich bereits vor Ablauf der 2-jährigen Erziehungszeit zum Arbeiten aufgefordert werde?? Das ist mir schleierhaft sowie auch das, dass ich doch ein Anrecht auf 3 Jahre habe. Wie siehst du das denn?
Zum Anderen habe ich mich vom Kindesvater getrennt und die Wohnung läuft zum 30.06.2008 aus, sodann gehen wir auch räumlich getrennte Wege. Ich habe einen neuen Partner von weiter weg, wohin ich sehr gerne ziehen möchte. Kann mir das Amt da quer kommen? Wie ist das bei Umzügen?
LG Bella
Verfasst: 10:04:2008 18:48
von ankeline
Also Du hast jetzt 2 jahre Erziehungsgeld bezogen willst aber 3 jahre machen dann mußt Du das dritte jahr noch beantragen.
Hast Du Dich wärend Deiner Erziehungszeit Arbeitssuchend gemeldet?
Wenn ja, dann kann Dir das Amt eine Stelle anbieten, wenn Du Dich natürlich nicht arbeitssuchend gemeldet hast können die Dir auch keinen Job vermitteln, dann mußt Du Dich vor auslaufen des letzten Erziehungsjahres beim Amt melden.
Verfasst: 11:04:2008 13:02
von bellami1983
Hallo Ankeline,
ich habe mich nicht beim Amt nicht arbeitssuchend gemeldet. Habe heute schriftlich den Antrag auf das 3. Erziehungsjahr gemacht und abgeschickt. Dürfte das durchgehen? Bin nun auch alleinerziehend und das weiß das Amt bereits, wir haben die Trennung bekanntgegeben.
Danke für deine Hilfe,
LG Bella
Verfasst: 11:04:2008 15:09
von ankeline
Hallo Bella mit der Trennungvon Deinem Mann oder Freund hat die Arbeitsaufnahme erstmal nichts zu tun. Wenn Du Dich beim Amt nicht arbeitssuchend angemeldet hast dürften die Dir eigentlich keine Stelle vermitteln. Aber da denen immer Neues einfällt bin ich mir nicht ganz sicher ich bin schon 3 Jahre aus dem Erziehungsgeldbezug raus und damals gab es noch kein Hartz 4 da war sowie so alles anders und leichter.
Am besten Du gehst nochmal zum Amt und nimmst Deine Belege vom Erziehungsgeld mit und fragst gleich mal nach wie es nach dem 3.Erziehngsjahr weitergeht. Wenn Du vorher noch umziehst kannst Du auch gleich auf das neue Amt gehen.