Elternzeit - Elterngeld
Moderator: Moderatoren
Elternzeit - Elterngeld
hallo,
ich hab mal eine frage, meine elternzeit läuft im märz aus, ich möchte aber gerne in elternzeit bleiben bis mein sohn 3 jahre alt ist. wie kann ich das erreichen, da die elternzeit ja jetzt ausläuft, wie mache ich das mit der krankenversicherung ? wer zahlt sie ? Muß ich mich jetzt freiwillig versichern, zahlt es das Arbeitsamt ( hatte nur befristet vertrag, der nicht verlängert wurde nach dem ich positiv getestet habe ) oder ein anderes amt ? Eventuell die Stelle für Elterngeld, ohne das ich halt sonst Bezüge von denen bekomme ?
wer weiß was darüber ?
lg!
ich hab mal eine frage, meine elternzeit läuft im märz aus, ich möchte aber gerne in elternzeit bleiben bis mein sohn 3 jahre alt ist. wie kann ich das erreichen, da die elternzeit ja jetzt ausläuft, wie mache ich das mit der krankenversicherung ? wer zahlt sie ? Muß ich mich jetzt freiwillig versichern, zahlt es das Arbeitsamt ( hatte nur befristet vertrag, der nicht verlängert wurde nach dem ich positiv getestet habe ) oder ein anderes amt ? Eventuell die Stelle für Elterngeld, ohne das ich halt sonst Bezüge von denen bekomme ?
wer weiß was darüber ?
lg!
Soweit ich weiss, musst Du Dich nun selber versichern.
Du könntest Dich arbeitslos melden ABER, dann musst Du dem Arbetisamt auch zur Verfügung stehen, wenigstens für 15 studen Teilzeit im Rahmen der Elternzeit. Dann hast Du Anrecht auf alle LEistungen wie Arbeitslosengeld 1 und wirst auch über die vesichert.
Wenn Du aber gar nicht arbeiten willst, bist Du für Dich selbst verantwortlich
, vielleicht hast Du Anspruch auf Sozialhilfe und im Rahmen dessen auch auf die Zahlung der KV- frag doch da mal nach.
Du könntest Dich arbeitslos melden ABER, dann musst Du dem Arbetisamt auch zur Verfügung stehen, wenigstens für 15 studen Teilzeit im Rahmen der Elternzeit. Dann hast Du Anrecht auf alle LEistungen wie Arbeitslosengeld 1 und wirst auch über die vesichert.
Wenn Du aber gar nicht arbeiten willst, bist Du für Dich selbst verantwortlich

hallo loulou,
naja dieses jahr wird es auf jeden fall mit arbeiten nichts werden bei mir.ich habe keinen kindergartenplatz bekommen, die kinderkrippe die ich mir angesehen habe hat mich nicht überzeugt, ist auch teuer und die haben auch nur stundenweise zeit meinen sohn zu betreuen, im endeffekt wäre es eine milchmädchenrechnung, ich würde soviel verdienen wie die halt kosten, macht also keinen sinn. außerdem muß ich fürs arbeiten auch erstmal fit genug sein und davon kann im moment nicht die rede sein.
lg!
naja dieses jahr wird es auf jeden fall mit arbeiten nichts werden bei mir.ich habe keinen kindergartenplatz bekommen, die kinderkrippe die ich mir angesehen habe hat mich nicht überzeugt, ist auch teuer und die haben auch nur stundenweise zeit meinen sohn zu betreuen, im endeffekt wäre es eine milchmädchenrechnung, ich würde soviel verdienen wie die halt kosten, macht also keinen sinn. außerdem muß ich fürs arbeiten auch erstmal fit genug sein und davon kann im moment nicht die rede sein.
lg!
Was mir grad noch einfällt. Du kannst natürlich auch beim Arbeitsamt krankgeschrieben sein....
Wenn Du also einen guten Arzt hast, kannst Du es so machen wie beschrieben, Dich erstmal arbeitslos/arbeitssuchend melden und wenn die dann alles soweit erfasst haben, Dich krank melden...
klar, ist ein bissschen link, aber es gibt Leute die machen ganz andere Sachen und schlussendlich ist es ja kein Betrug, wenn Du eben tatsächlich krank bist.
Wenn Du also einen guten Arzt hast, kannst Du es so machen wie beschrieben, Dich erstmal arbeitslos/arbeitssuchend melden und wenn die dann alles soweit erfasst haben, Dich krank melden...
klar, ist ein bissschen link, aber es gibt Leute die machen ganz andere Sachen und schlussendlich ist es ja kein Betrug, wenn Du eben tatsächlich krank bist.
Hi,
bist Du denn irgendwo beschäftigt, ich meine, hast Du einen Arbeitsvertrag der jetzt ruht? Ich vestehe Deine Sachlage nicht ganz, aber bis Dein Sohn das dritte Lebensjahr vollendet hat, kannst Du Elternzeit nehmen. Das musst Du dem Arbeitgeber knapp eine Woche nach der Geburt mitteilen. Für wie lange hast Du denn Elternzeit beantragt?
Wenn Du Dein Kind nicht unterbringen kannst, kannst Du auch nicht zum Arbeitsamt gehen und Dich arbeitssuchend melden, bekommst somit auch kein ALG I meiner Meinung nach. Nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, geht das, und das ist nur der Fall, wenn Dein Kind tagsüber betreut wird.
Wenn Du jetzt schon in der Elternzeit bist, Dein Arbeitgeber Dir möglicherweise eine Verlängerung zubilligt, wirst Du wohl weiterhin über Deinen Arbeitgeber krankenversichert sein. So war es bei mir. Der Stichtag ist der 3. Geburtstag des Kindes.
Schreib doch noch mal was genaueres.
LG
Zoraya
bist Du denn irgendwo beschäftigt, ich meine, hast Du einen Arbeitsvertrag der jetzt ruht? Ich vestehe Deine Sachlage nicht ganz, aber bis Dein Sohn das dritte Lebensjahr vollendet hat, kannst Du Elternzeit nehmen. Das musst Du dem Arbeitgeber knapp eine Woche nach der Geburt mitteilen. Für wie lange hast Du denn Elternzeit beantragt?
Wenn Du Dein Kind nicht unterbringen kannst, kannst Du auch nicht zum Arbeitsamt gehen und Dich arbeitssuchend melden, bekommst somit auch kein ALG I meiner Meinung nach. Nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, geht das, und das ist nur der Fall, wenn Dein Kind tagsüber betreut wird.
Wenn Du jetzt schon in der Elternzeit bist, Dein Arbeitgeber Dir möglicherweise eine Verlängerung zubilligt, wirst Du wohl weiterhin über Deinen Arbeitgeber krankenversichert sein. So war es bei mir. Der Stichtag ist der 3. Geburtstag des Kindes.
Schreib doch noch mal was genaueres.
LG
Zoraya
hallo zoraya,
ich habe im märz 08 meinen sohn bekommen,elternzeit habe ich bei der elterngeldstelle für 12 monate beantragt.einen arbeitgeber habe ich derzeit nicht, weil ich nur einen befristeten vertrag hatte und der ist im 02/08 ausgelaufen, es wurde nicht verlängert.bei der elterngeldstelle habe ich nur 12 monate beantragt, ich weiß auch nicht warum ich das gemacht habe, ich dachte damals wohl es wäre so üblich. weil immer von 12 monaten die rede war. ich wußte nicht das man 3 jahre zuhause bleiben kann fürs kind. was brauchst du noch an sachverhalt, frag mich, ich weiß nicht so genau was ich noch schreiben soll.
lg!
ich habe im märz 08 meinen sohn bekommen,elternzeit habe ich bei der elterngeldstelle für 12 monate beantragt.einen arbeitgeber habe ich derzeit nicht, weil ich nur einen befristeten vertrag hatte und der ist im 02/08 ausgelaufen, es wurde nicht verlängert.bei der elterngeldstelle habe ich nur 12 monate beantragt, ich weiß auch nicht warum ich das gemacht habe, ich dachte damals wohl es wäre so üblich. weil immer von 12 monaten die rede war. ich wußte nicht das man 3 jahre zuhause bleiben kann fürs kind. was brauchst du noch an sachverhalt, frag mich, ich weiß nicht so genau was ich noch schreiben soll.
lg!
Hallo Gute_Wuensche,
Mein Kenntnisstand ist so: die Begrifflichkeiten „Elterngeld“ und „Elternzeit“ hängen nicht zusammen. Elterngeld bekommst du nach der Geburt deines Kindes für 12 Monate, 67% deines letzten Gehaltes. Elternzeit bedeutet, dass du bei einem Arbeitgeber in „unbezahlten Urlaub“ gehst. Du bekommst weiterhin Sozialleistungen wie Rente und Krankenversicherung aber kein Gehalt. Im Normalfall beträgt die Elternzeit 3 Jahre. Während dieser Zeit bist du auch nicht kündbar.
Wenn ich es richtig verstanden habe hast du aber keinen Arbeitgeber mehr, also kann deine Elternzeit auch nicht auslaufen oder verlängert werden. Wer zahlt denn bisher deine Sozialleistungen?
Du musst dich jetzt entweder bei deiner Krankenkasse freiwillig versichern, oder du meldest dich arbeitslos und bist über die Agentur für Arbeit/Arge versichert. Wenn du erwerbsfähig bist (mind. 3 Stunden arbeit pro Tag), musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Allerdings hast du als erziehende Mutter mit Kind unter 3 eine „Schonfrist“ und das Jobcenter unterstützt dich bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
Habe dir ein Zitat kopiert:
Mütter, die ein Kind unter drei Jahren erziehen und erwerbstätig sein möchten, werden bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind staatlich unterstützt. Nach den Hartz IV Gesetzten gehört die Vermittlung eines Betreuungsplatzes für minderjährige Kinder zu den Aufgaben der Arbeitsvermittlung. In der Vergangenheit haben besonders allein erziehende Mütter oftmals nur deshalb von Sozialhilfe gelebt, weil ein Betreuungsplatz für ihr Kind nicht zur Verfügung stand.
(www.sozialhilfe24.de).
Hoffe das hilft ein bisschen und verwirrt nicht noch mehr.....
Liebe Grüße
Mein Kenntnisstand ist so: die Begrifflichkeiten „Elterngeld“ und „Elternzeit“ hängen nicht zusammen. Elterngeld bekommst du nach der Geburt deines Kindes für 12 Monate, 67% deines letzten Gehaltes. Elternzeit bedeutet, dass du bei einem Arbeitgeber in „unbezahlten Urlaub“ gehst. Du bekommst weiterhin Sozialleistungen wie Rente und Krankenversicherung aber kein Gehalt. Im Normalfall beträgt die Elternzeit 3 Jahre. Während dieser Zeit bist du auch nicht kündbar.
Wenn ich es richtig verstanden habe hast du aber keinen Arbeitgeber mehr, also kann deine Elternzeit auch nicht auslaufen oder verlängert werden. Wer zahlt denn bisher deine Sozialleistungen?
Du musst dich jetzt entweder bei deiner Krankenkasse freiwillig versichern, oder du meldest dich arbeitslos und bist über die Agentur für Arbeit/Arge versichert. Wenn du erwerbsfähig bist (mind. 3 Stunden arbeit pro Tag), musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Allerdings hast du als erziehende Mutter mit Kind unter 3 eine „Schonfrist“ und das Jobcenter unterstützt dich bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
Habe dir ein Zitat kopiert:
Mütter, die ein Kind unter drei Jahren erziehen und erwerbstätig sein möchten, werden bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind staatlich unterstützt. Nach den Hartz IV Gesetzten gehört die Vermittlung eines Betreuungsplatzes für minderjährige Kinder zu den Aufgaben der Arbeitsvermittlung. In der Vergangenheit haben besonders allein erziehende Mütter oftmals nur deshalb von Sozialhilfe gelebt, weil ein Betreuungsplatz für ihr Kind nicht zur Verfügung stand.
(www.sozialhilfe24.de).
Hoffe das hilft ein bisschen und verwirrt nicht noch mehr.....
Liebe Grüße
hallo djosch,
ich habe nicht gesagt, das ich nicht will, ich habe geschrieben, das ich keinen betreuungsplatz derzeit habe, das ich gesundheitlich nicht fit bin und das ich aufgrund dessen die elternzeit noch nutzen möchte, um diese o.g. Dinge zu verbessern.
hallo martina,
die elterngeldstelle zahlt mir das elterngeld.
lg!
ich habe nicht gesagt, das ich nicht will, ich habe geschrieben, das ich keinen betreuungsplatz derzeit habe, das ich gesundheitlich nicht fit bin und das ich aufgrund dessen die elternzeit noch nutzen möchte, um diese o.g. Dinge zu verbessern.
hallo martina,
die elterngeldstelle zahlt mir das elterngeld.
lg!
Hallo gute_wuensche,
aber wer zahlt deine sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag, Rente usw.)? Ist das auch über das Elterngeld abgedeckt? Kenne mich mit Elterngeld nicht aus, da ich keines bekommen habe. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es so läuft wie beschrieben.
Ach ja, wenn du nicht erwerbsfähig bist, kannst du natürlich auch sozialgeld beantragen (früher Sozialhilfe). Das setzt ein ärzliches Gutachten voraus (Amtsarzt). Wenn du nicht tatsächlich erwerbsunfähig bist, würde ich diesen Weg nicht gehen.
LG
aber wer zahlt deine sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag, Rente usw.)? Ist das auch über das Elterngeld abgedeckt? Kenne mich mit Elterngeld nicht aus, da ich keines bekommen habe. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es so läuft wie beschrieben.
Ach ja, wenn du nicht erwerbsfähig bist, kannst du natürlich auch sozialgeld beantragen (früher Sozialhilfe). Das setzt ein ärzliches Gutachten voraus (Amtsarzt). Wenn du nicht tatsächlich erwerbsunfähig bist, würde ich diesen Weg nicht gehen.
LG
Hallo gute-wünsche,
Martina hat es Dir ja schon geschrieben, Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. So wie Deine Lage jetzt ist, musst Du wahrscheinlich die Ämter abklappern, Arbeitsamt und möglicherweise Sozialamt. Irgend eine Möglichkeit wird es da geben, damit Du krankenversichert wirst.
Gruß
Zoraya
Martina hat es Dir ja schon geschrieben, Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. So wie Deine Lage jetzt ist, musst Du wahrscheinlich die Ämter abklappern, Arbeitsamt und möglicherweise Sozialamt. Irgend eine Möglichkeit wird es da geben, damit Du krankenversichert wirst.
Gruß
Zoraya