Ich bin gerade sooo unglücklich...
Aufgrund unserer finanziellen Situation habe ich nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Ich konnte da ja zu dem Zeitpunkt noch nicht ahnen, daß mein Zwerg einen Herzfehler hat und ich an einer PPD erkranken werde. Theoretisch müßte ich Mitte August wieder arbeiten gehen. Meine Chefin hat mir nun gesagt, daß sie mich evt. nicht als Halbtagskraft nehmen wird, obwohl wir das vorher so vereinbart hatten. Darüber bin ich aber gar nicht so traurig, weil ich mir eh was Neues suchen wollte und ich mit ihr sehr unglücklich war. Lange Rede, kurzer Sinn...
Am liebsten möchte ich noch ein Jahr länger zu Hause bleiben und die Zeit mit meinem Sohn verbringen. Bis meine Therapien und Medikamente anschlagen, wird ja noch einige Zeit vergehen. Zwar habe ich mir immer gesagt, daß ich froh bin, wieder arbeiten zu gehen und ich meinen Kleinen nicht immer um mich habe. Aber eigentlich stimmt das nicht! Nun habe ich aber gelesen, daß man die Dauer der Elternzeit nicht mehr ändern kann. Nur bei absoluter Dringlichkeit wie z.B. bei einer schweren Krankheit. Aber darunter falle ich doch nicht, oder?? Und was das Geld angeht...sogar meinem Freund ist es egal, wenn wir vorerst am Limit leben müßten. Ihm ist es auch wichtig, daß ich noch länger zu Hause bleibe. Und meine Oma will mich finanziell unterstützen. Irgendwie würde es also gehen.
Hat jemand eine Idee ws ich tun soll oder evt. selbst schonmal die Elternzeit nachträglich verlängert?
Verlängerung der Elternzeit
Moderator: Moderatoren
Hallo Kati,
soviel ich weiss, muss man bis spätestens 3 Mon. vor dem Ablauf der Elternzeit einen Antrag beim Arbeitsgeber stellen. Wen der genehmigt wird, darf man noch ein weiteres Jahr anhängen. Nach einen Jahr ist die Erlaubnis des Arbeitsgebers erforderlich, nach dem zweiten Jahr muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.
Liebe Grüsse
Nicki
soviel ich weiss, muss man bis spätestens 3 Mon. vor dem Ablauf der Elternzeit einen Antrag beim Arbeitsgeber stellen. Wen der genehmigt wird, darf man noch ein weiteres Jahr anhängen. Nach einen Jahr ist die Erlaubnis des Arbeitsgebers erforderlich, nach dem zweiten Jahr muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.
Liebe Grüsse
Nicki
Beantragt man Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Denn laut dem Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz (BEEG), § 16 I, 1 hat der antragstellende Elternteil für zwei Jahre, also in der Regel bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, festzulegen.
Liebe Kati,
wie gross ist denn dein Betrieb? soviel ich weiss muss der Arbeitgeber einen Teilzeitarbeit ab einer gewissen Mitarbeiterstärke erlauben,,,,(mit 3monatiger Voranmeldung), Wenigstens hat das meine Personalreferendarin zu mir gesagt wie ich von 38 auf 30 Stunden runger ging,
Liebe Grüsse
Nicki
wie gross ist denn dein Betrieb? soviel ich weiss muss der Arbeitgeber einen Teilzeitarbeit ab einer gewissen Mitarbeiterstärke erlauben,,,,(mit 3monatiger Voranmeldung), Wenigstens hat das meine Personalreferendarin zu mir gesagt wie ich von 38 auf 30 Stunden runger ging,
Liebe Grüsse
Nicki